Allgemeine Geschäftsbedingungen der globalways GmbH & Co. KG für „Xen24.com“:
§ 1 Allgemeines
(1) Xen24.com, im folgenden Xen24, ist ein Service der globalways GmbH & Co. KG. Leistungserbringer und Vertragspartner ist die globalways GmbH & Co. KG.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen von Xen24, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
(3) Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Xen24 diesen Bedingungen nicht gesondert widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn Xen24 Leistungen oder Lieferungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
(1)
Die Angebote von Xen24 sind freibleibend. Sie enthalten
keine Garantien und keine Übernahme von Beschaffungsrisiken, wenn nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(2)
Xen24 behält sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen,
Angeboten und sonstigen Unterlagen bestehende Eigentums- und eventuelle
Urheberrechte vor.
Diese dürfen nur mit vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich
gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der
Auftrag nicht erteilt wird. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3)
Angebote des Kunden sind angenommen, wenn wir sie
schriftlich bestätigt oder die Leistung ausgeführt haben.
(4) Xen24 ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes. Änderungen am Leistungsumfang oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von Xen24 schriftlich bestätigt werden.
(2) Garantien oder Beschaffungsrisiken werden von Xen24 nicht übernommen und bestimmte Eigenschaften nicht zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(3) Standardmäßig nicht von den Leistungen von Xen24 umfasst und daher kostenpflichtig sind folgende Leistungen:
a. die
Lieferung neuer Softwaremodule
b. Pflegeleistungen,
die durch Einsatz der Software auf einem anderen
Hardwaresystem oder unter einem anderen Betriebssystem erforderlich werden, als
sie bei Erstinstallation bestanden haben oder in den Angaben von Xen24 zu den
Anforderungen an Hardware, Betriebsumgebung und Betriebsvoraussetzungen
angegeben sind.
c. Pflegeleistungen
nach einem Eingriff des Kunden in den Programmcode oder die Konfiguration der
Software oder von Datenbanken;
d. Pflegeleistungen
hinsichtlich der Zusammenarbeit der vertragsgegenständlichen Software mit
anderen Computerprogrammen, die nicht Gegenstand des Pflegevertrages sind.
e. Beseitigung
von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Hard- oder
Software oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung bzw. Dokumentation durch den
Kunden, durch Einwirkung Dritter, durch fehlerhafte Hard- oder Fremdsoftware,
Mangel bei der Stromversorgung oder durch höhere Gewalt, verursacht werden.
f. Xen24.ist
verpflichtet, vom Kunden gemeldete Fehler bzw. Störungen zu untersuchen und ihm
Hinweise zur Fehlerbeseitigung zu geben. Kann die Fehlerbeseitigung vom Kunden
nicht selbst vorgenommen werden, ist Xen24 verpflichtet, den Fehler bzw. die
Störung selbst zu beseitigen.
g. Die
Xen24 Kundenbetreuung ist Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr per Email
unter support@xen24.com erreichbar, sowie telefonisch unter der Rufnummer 0180 / 11 000 11 (3,9ct/min aus dem Festnetz der T-Com, Mobilfunk ggf. abweichend.).
(4)
Vorhersehbare Wartungsarbeiten werden von Xen24
rechtzeitig vor Durchführung der Arbeiten per Email oder SMS angekündigt. Erforderlichenfalls sind
während der Wartungsarbeiten andere Arbeiten mit der betroffenen Computeranlage
einzustellen.
(5)
Die nicht von der vereinbarten Leistung umfassten
Leistungen werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung der Leistung
gültigen Stundensätze des Xen24 Fachpersonals gesondert in Rechnung gestellt.
(6) Beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Willens von Xen24 liegen und die trotz der nach den Umständen des jeweiligen Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, etwa bei höherer Gewalt, Verzögerung der Anlieferung von zur Erbringung der Leistungen benötigtem Material , Streik und ähnlichen Ereignissen, auch soweit diese bei den Vorlieferanten von Xen24 eintreten, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Hindernisses. Sollte aufgrund eines solchen Ereignisses die Leistungserbringung unmöglich werden, ist Xen24 berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)
Bei allen Service-Anfragen ist das Problem möglichst
detailliert und reproduzierbar zu beschreiben. Dabei sind gegebenenfalls von Xen24
gestellte Hilfsmittel, wie etwa Checklisten zu verwenden.
(2)
Der Kunde sorgt dafür, dass geschulte Mitarbeiter zur
Verfügung stehen, um den Xen24 Service-Mitarbeiter zu unterstützen und
gegebenenfalls nach seinen Anweisungen selbst Wartungs- und Fehlerbehebungsarbeiten
zu leisten.
(3)
Der Kunde ist verpflichtet, eine regelmäßige mindestens
wöchentliche Datensicherung vorzunehmen.
(4) Die Xen24 Leistungspflichten ruhen, solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Xen24 ist berechtigt, hierdurch entstandene Kosten dem Kunden auf Basis der jeweils gültigen Preislisten in Rechnung zu stellen, wenn dieser die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
§ 5 Vertragsdauer
(1) Die Vertragsdauer, Kündigungsfrist und das Abrechnungsintervall der einzelnen Dienste ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes sowie aus der Auftragsbestätigung.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1)
Monatlich zu zahlende nutzungsunabhängige Entgelte sind
im Voraus zu bezahlen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden anteilig
der Monatstage, für den eine Zahlungspflicht besteht, berechnet. Alle Entgelte
werden mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
(2)
Alle Zahlungen erfolgen im elektronischen Lastschrifteinzugsverfahren. Der Kunde ermächtigt Xen24 durch die Bestellung und die
Angabe seiner Bankdaten alle Zahlungen per Lastschrift innerhalb von 2 Tagen nach Rechnungszugang einzuziehen.
(3)
Der Kunde kommt in Verzug, wenn die geschuldete Zahlung
nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechung beim Anbieter eingegangen
ist. Ein früherer Verzug des Kunden aus anderen Gründen wird dadurch nicht
berührt.
(4) Xen24 ist berechtigt bei Zahlungsverzug die vom Kunden bezogenen Dienste mit sofortiger Wirkung zu deaktivieren.
§7 Kündigung / Vorzeitige Kündigung
(1)
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für beide
Seiten nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
(2) Die Kündigung ist per Email an support@xen24.com.
§ 8 Mängelhaftung
(1)
Der Kunde hat die Leistung unverzüglich nach Abnahme zu
untersuchen und einen offensichtlichen Sachmangel Xen24 unverzüglich
anzuzeigen. Hierzu zählen auch fehlende Handbücher oder sonstige Dokumentation.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware oder Leistung als genehmigt.
(2)
Bei mangelhafter Leistung kann Xen24 nach Wahl
nachbessern oder nachliefern. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der
Kunde wahlweise die Vergütung mindern oder den Vertrag kündigen. Dies gilt
auch, falls Xen24 die Nacherfüllung unberechtigterweise verweigert.
(3)
Soweit Mängelansprüche bestehen, verjähren diese in
einem Jahr nach Abnahme. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines
Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch
verjährt ist.
(4) Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 11 dieser Bedingungen.
§9 Haftungsbeschränkung
(1)
Die Haftung von Xen24 für Schäden oder
Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, tritt nur ein für:
a. Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen von Xen24 beruhen;
b. sonstige
Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens
Xen24 oder auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Xen24 beruhen
c. Schäden,
die auf einer mindestens fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht (Kardinalpflicht) durch Xen24 oder einen Erfüllungsgehilfen beruhen, in
diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
d. Schäden,
soweit sie in den Schutzbereich einer von Xen24 erteilten Zusicherung (§ 276
Abs. 1 BGB) oder einer Garantie der Beschaffenheit des Werkes(§ 639 BGB ) von Xen24 fallen.
(2) Soweit die Haftung von Xen24 nicht gemäß Ziff. 1 ausgeschlossen ist, haftet Xen24 nur für den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses.
(3)
Für Datenverlust oder –Beschädigung haftet Xen24 nur in
Höhe der Kosten der Wiederherstellung und soweit der Kunde die
Wiederherstellung durch regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherungskopien
sichergestellt hat.
(4)
Eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
(5) Soweit Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche nicht nach Ziff 1 bis 3 ausgeschlossen sind, verjähren sie innerhalb eines Jahres nach gesetzlicher Anspruchsentstehung, bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres nach Abnahme. Dies gilt nicht, soweit Xen24 Vorsatz oder Arglist vorzuwerfen ist.
§ 10 Geheimhaltung
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse von Xen24 sowie von Xen24 als „vertraulich“ gekennzeichnete
Unterlagen oder Informationen geheim zu halten und Sorge dafür zu tragen, dass
auch seine Angestellten und Beauftragten entsprechend zur Geheimhaltung
verpflichtet werden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über das Ende des Vertrags
hinaus.
(2) Xen24 verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als „vertraulich“ gekennzeichnete Unterlagen oder Informationen des Kunden geheim zuhalten.
§ 11 Verjährungshemmung bei Verhandlungen
(1) Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn sich Xen24 auf Verhandlungen schriftlich eingelassen hat. Die Hemmung endet 3 Monate nach der letzten schriftlichen Äußerung durch Xen24.
§ 12 Datenschutzhinweise
(1) Xen24 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden und Nachrichteninhalte nur, soweit der Kunde eingewilligt hat oder es gesetzliche Bestimmungen erlauben.
§ 13 Gerichtsstand / Erfüllungsort / anwendbares Recht / Teilnichtigkeit
(1)
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Xen24 gilt das materielle
Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
(2)
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Reutlingen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag zwischen
den Parteien ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Xen24 ist jedoch berechtigt, den Kunden
auch an jedem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
(3)
Gegenüber allen anderen Kunden ist der Geschäftssitz von
Xen24 ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen den Parteien
entstehenden Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder auf Grundlage dieses
Vertrages geschlossenen Vereinbarungen für den Fall, dass die im Klageweg in
Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder ihr Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderes ergibt, ist der Geschäftssitz
von Xen24 gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Erfüllungsort für beide Parteien.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.